Erstattung der Kosten für Folgekurse Erste-Hilfe-am Kind
Sie können sich bei der Unfallkasse Hessen die Kosten für die Erste-Hilfe-Kurse, die Sie alle zwei Jahre auffrischen müssen, erstatten lassen. Die Kosten werden bis zu einer Höhe von 30 € übernommen.
Siehe link: „Erste- Hilfe für Tagespflegepersonen“